Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotografen (Plattform-AGB)

Version 2026-08-vorab · Stand: August 2026 · Vorab-Fassung — eine anwaltlich geprüfte Endfassung wird mit Versionsvermerk veröffentlicht; bereits erteilte Zustimmungen bleiben protokolliert.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

Diese AGB regeln die Nutzung der Software-Plattform „Snapdeck" (nachfolgend „Plattform") durch Fotografinnen und Fotografen (nachfolgend „Fotograf"). Vertragspartner ist die Czysz LTD, Archiepiskopou Makariou III 59, MOUYIAS Tower, 3rd Floor, Flat/Office 301, 6017 Larnaca, Zypern, eingetragen im Cyprus Companies Registry HE 480043 (nachfolgend „Betreiberin"). Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB; ein Verbrauchervertrag kommt nicht zustande.

§ 2 Leistungsgegenstand — Software, kein Handelsgeschäft

Die Betreiberin stellt eine Software-as-a-Service-Lösung für Kita-, Schul- und Familienfotografie bereit (u. a. Auftrags- und Anmeldeverwaltung, Online-Galerien, Shop- und Bezahlfunktionen, Druckanbindung, Kommunikations-Werkzeuge). Der Fotograf verkauft seine Fotoprodukte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an seine Endkunden (Merchant of Record). Die Betreiberin wird weder Vertragspartei der Endkundenverträge noch Eigentümerin der Bilddaten; sie erbringt ausschließlich die technische Plattform-Leistung.

§ 3 Vertragsschluss, elektronisches Zustimmungsverfahren

Der Vertrag kommt durch die Registrierung im Onboarding-Prozess zustande. Die Zustimmung zu diesen AGB, zur Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung und zum Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) erfolgt elektronisch per Checkbox. Jede Zustimmung wird mit Dokumenten-Version, Zeitstempel, IP-Adresse und User-Agent revisionssicher protokolliert. Bei Aktualisierung der Dokumente wird der Fotograf über die neue Version informiert; für die weitere Nutzung kann eine erneute Zustimmung erforderlich sein.

§ 4 Entgelte

Die Nutzung wird vergütet über (a) Abonnement-Entgelte je nach gewähltem Tarif und (b) eine umsatzabhängige Serviceprovision auf über die Plattform abgewickelte Verkäufe. Die Provision ist progressiv je Kalendermonat gestaffelt: Der jeweils günstigere Prozentsatz gilt nur für den Umsatzanteil oberhalb der Staffelschwelle. Zusätzlich gelten eine Mindestgebühr pro Bestellung sowie ein Aufschlag für einzelne Zahlarten. Die jeweils aktuellen Tarife, Staffelsätze und Schwellen ergeben sich aus dem Preisverzeichnis unter /preise, das Bestandteil dieser AGB ist. Die Testphase (14 Tage Pro-Funktionsumfang) ist kostenlos, erfordert keine Zahlungsdaten und geht automatisch in den kostenlosen Tarif über, wenn kein kostenpflichtiger Tarif gewählt wird.

§ 5 Preisanpassung, Sonderkündigungsrecht

Die Betreiberin kann Abonnement-Entgelte und Provisionssätze mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform zum Monatsende anpassen. Im Fall einer Erhöhung steht dem Fotografen ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu. Übt er es nicht aus, gilt die Änderung als angenommen; hierauf wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen.

§ 6 Pflichten des Fotografen

  • Der Fotograf stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte und Einwilligungen an den hochgeladenen Bildern verfügt — bei Kinderfotos insbesondere die Einwilligung der Personensorgeberechtigten.
  • Der Fotograf erfüllt seine eigenen gesetzlichen Pflichten gegenüber seinen Endkunden (u. a. Anbieterkennzeichnung, Verbraucherinformationen, Widerrufsbelehrung, Preisangaben, steuerliche Pflichten). Von der Plattform bereitgestellte Textvorlagen sind unverbindliche Muster.
  • Verboten sind rechtswidrige Inhalte jeder Art, insbesondere Inhalte, die Persönlichkeitsrechte oder den Jugend- und Kinderschutz verletzen.
  • Zugangsdaten sind geheim zu halten; Team-Zugänge sind persönlich und nicht übertragbar.

§ 7 Künstliche Intelligenz (KI)

Für den Einsatz von KI im Zusammenhang mit der Plattform gilt unter Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2024/1689 („KI-VO"):

  • Zulässige KI-Bearbeitung: Der Fotograf darf KI-gestützte Werkzeuge zur technischen Optimierung realer Aufnahmen einsetzen (z. B. Rauschreduzierung, Farb- und Belichtungskorrektur, Retusche), soweit der Bildinhalt dadurch nicht wesentlich verändert wird.
  • Kennzeichnungspflicht: Erstellt oder verändert der Fotograf Bildinhalte mittels KI so, dass sie realen Personen, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich erscheinen, ohne echt zu sein, hat er diese Inhalte gemäß Art. 50 Abs. 4 KI-VO als künstlich erzeugt bzw. manipuliert zu kennzeichnen.
  • Schutz von Kindern: Die Erstellung oder der Vertrieb KI-generierter Darstellungen von Kindern ohne zugrunde liegende reale Aufnahme sowie jede entfremdende KI-Manipulation von Kinderfotos sind auf der Plattform untersagt.
  • Kein KI-Training mit Kundenbildern: Die Betreiberin verwendet die vom Fotografen hochgeladenen Bilder und personenbezogenen Daten seiner Endkunden nicht zum Training von KI-Modellen und räumt Dritten keine solchen Rechte ein.
  • KI-Funktionen der Plattform: Soweit die Plattform KI-gestützte Funktionen anbietet (z. B. Assistenz im Hilfe-Center), werden diese als solche gekennzeichnet (Art. 50 Abs. 1 KI-VO).

§ 8 Druckdienstleister und Drittanbieter

Für gedruckte Produkte schließt der Fotograf einen eigenen Vertrag mit dem jeweiligen Drucklabor (inkl. dortiger AVV); die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Fotograf und Labor. Der Fotograf stimmt zu, dass die Plattform die von ihm hinterlegten API-Zugangsdaten in seinem Auftrag technisch verwendet, um Bestellungen an das Labor zu übermitteln und Statusinformationen abzurufen. Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe auf Grundlage eines eigenen Stripe-Vertrags des Fotografen (Stripe Connect).

§ 9 Fair Use, Speicher

Tarife mit unbegrenztem Speicher stehen unter einem Fair-Use-Vorbehalt: Bei dauerhaft exzessiver Nutzung, die ein Vielfaches der tariftypischen Nutzung erreicht, gilt ein gestuftes Verfahren: (1) Hinweis mit Upgrade- oder Add-on-Angebot und angemessener Frist, (2) Begrenzung neuer Uploads, (3) ordentliche Kündigung. Bestehende Bilder werden dabei nicht gelöscht. Nach Vertragsende besteht eine 30-tägige Exportfrist; danach werden die Daten gelöscht.

§ 10 Verfügbarkeit, Weiterentwicklung

Die Betreiberin erbringt die Leistung mit branchenüblicher Verfügbarkeit; Wartungsfenster werden nach Möglichkeit angekündigt. Funktionen und Tarifmerkmale dürfen weiterentwickelt werden, soweit der vertragliche Kernleistungsumfang gewahrt bleibt oder ein gleichwertiger Ersatz bereitgestellt wird.

§ 11 Vorübergehende Sperrung (Suspend)

Bei konkreten Anhaltspunkten für erhebliche Rechtsverstöße, Zahlungsverzug oder Missbrauch kann die Betreiberin den Account oder einzelne Funktionen vorübergehend sperren. Die Sperrung wird — soweit nicht Gefahr im Verzug ist — vorher angekündigt, ist zu begründen und auf das erforderliche Maß und die erforderliche Dauer zu beschränken. Der Fotograf erhält Gelegenheit zur Stellungnahme über den Support.

§ 12 Support-Zugriff

Zur Fehleranalyse und Unterstützung dürfen benannte Mitarbeiter der Betreiberin zeitlich begrenzt (Standard: 24 Stunden, automatischer Ablauf) auf den Account des Fotografen zugreifen. Jeder Zugriff erfordert eine dokumentierte Begründung, wird unveränderlich protokolliert und dem Fotografen während des Zugriffs im Studio sichtbar angezeigt. Einzelheiten regelt der AVV.

§ 13 Laufzeit, Kündigung

  • Der Fotograf kann sein Abonnement jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen; der kostenlose Tarif ist jederzeit kündbar.
  • Die Betreiberin kann ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen.
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (insbesondere Zahlungsverzug trotz Mahnung, schwerwiegende oder wiederholte Rechtsverstöße, Umgehung der Entgeltmechanik, Missbrauch) bleibt unberührt.
  • Nach Vertragsende gilt die 30-tägige Exportfrist aus § 9.

§ 14 Datenschutz, Auftragsverarbeitung

Für personenbezogene Daten der Endkunden des Fotografen (Eltern- und Kinderdaten) ist der Fotograf Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; die Betreiberin verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiterin auf Grundlage des Auftragsverarbeitungsvertrags. Informationen zur Verarbeitung der Daten des Fotografen selbst enthält die Plattform-Datenschutzerklärung.

§ 15 Haftung

Die Betreiberin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für Datenverlust haftet sie nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Fotografen eingetreten wäre; die Betreiberin selbst betreibt eine mehrfach redundante Datensicherung.

§ 16 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz der Betreiberin. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.